• Eintrag 15. September 1853 Der KaufmannCarl Georg Reeve aus London, welcher seit mehreren Jahren hier in Neuß als Handlungs- Commis wohnt, bittet behufs seiner Aufnahme in den Königlich Preußischen Unterthanen-Verband und seiner demnächstigen Niederlassung hierselbst, um die Genehmigung, hier Domizil nehmen zu dürfen. Gemeinderath erklärt, daß dem Gesuche des g. Reeve willfahrt werden möge. actum ut supra...
  • Eintrag 25. September 1853 Eine Verfügung der landräthlichen Behörde vom 4. des Monatswird vorgelesen, wornach diese Behörde sich über die Aufstellung des Gemeindelagerbuchs belobend aus- spricht, zugleich aber empfiehlt, dasselbe noch durch den Gemeinderath anerkennen und vollziehen zu lassen. Es werden die Gemeindeverordneten M.H.Schmitz,Degreeff und Kaiser beauftragt, das Lagerbuch einer speziellen Prüfung zu unterwerfen und darüber dem Gemeinderath zu referiren. actum ut supra...
  • Eintrag 35. September 1853 Gegen die geschehene Wiederverpachtung von vier Morgen achtundvierzig Ruthen vierzig Fuß im Hammfelde an den AckererCarl Reistorf zum jährlichen Pachtpreise von 49 Thl auf die Zeit von sechs Jahren findet Gemeinderath Nichts zu erinnern. actum ut supra...
  • Eintrag 45. September 1853 Die gemeinderäthliche Commission für Armenwesenberichtete, daß bei der vorgenommenen Prüfung des Armenkassen-Etats pro 1854 sich ergeben habe, daß die neubestimmten Einnahmen und Ausgaben nach dem Durchschnitte der letzten drei Jahre aufgenommen worden, daß sich hiernach die Einnahmen in etwa verbessert, dagegen die Ausgaben vermindert haben, und daher auch der von der Gemeinde an die Armen Armen-Kasse zu leistende Zuschuß, obwohl die Verpfle- gung der im Hospitale untergebrachten Armen 280 Thl.. im künftigen Jahre mehr als bisher kosten wird, dennoch 261 Thl weniger als pro 1853 beträgt. Dieser Zuschuß stellt sich a. zur Deckung des eigentlichen Defizits der Armen-Kasse auf ... Thl 3 911 ------- b. zur Deckung der an das Hospital zu zah- lenden Verpflegungskosten auf ... Thl 1 315 ------ überhaupt auf Thl 5 226 ------ , welcher Zuschuß mit dem Vorbehalte vom Gemeinderath festgestellt wurde, daß die im Etat disponibel gestellten 300 Thl für die Suppen-Anstalt falls diese nicht eröffnet werden sollte, nur mit Genehmigung des Gemeinderathes anderweitig verwendet werden dürfen und daß dieser Betrag, wenn er nicht verausgabt werden möchte, an dem städtischen Zuschuße gekürzt werde. Im Übrigen wurde der Etat genehmigt und in Einnahme und Ausgabe balancirend zu 10 941 Thl 27 Sgr. 2 Pf. Geld 10 Scheffel 2 Metzen Weizen 48 Scheffel 13 22/100 Metz. Roggen 4 Scheffel 4 62/100 " Hafer abgeschlossen. actum ut supra In heutiger Sitzung erstattete die betreffende Commission Bericht über die Revision des Hospitalkassen-Etat pro 1854. Die nicht festsstehenden Einnahmen und Ausgaben sind auf Grund dreijährigen Durchschnitts in den Etat aufgenommen, wogegen sich nichts erinnern läßt. Die Summe derjenigen Kosten, welche durch die Verpflegung der für Rechnung der Armen- Verwaltung im Hospitale untergebrachten Armen entstehen, ist nur 280 Thl. höher als jene im laufenden Etat, was daher gekommen, daß in Berücksichtigung der für den Hospitalflügelbauzur Verwendung kommenden Substanzgelder 200 Thl mehr zur Refundirung von Kapitalien aufge- nommen, und ferner die erforderlichen Beträge zur Deckung der Zinsen des BauCapitals im Etat berücksichtigt worden sind. Im Allge- meinen meinen haben sich die Einnahmen des Hospitals gegen früher vermehrt, in dem sonst bei den hohen Preisen der Lebensmittel eine größere Zulage als die vorgeschlagene nöthig gewesen wäre. Der Hospital-Etat wurde hiernach in seinen Ansätzen gutgeheißen. Der von der Armen-Kasse an das Hospi- tal zu leistende Zuschuß für die Verpflegung der für deren Rechnung in dasselbe aufgenommenen Dürf- tigen auf 1315 Thl, und der Etat überhaupt in Einnahme und Ausgabe balancirend auf 6057 Thl 6Sgr 2 ct Geld 9 Metzen Weizen 85 Scheffel 52/100 Metzen Roggen 8 Scheffel 69/100 Metzen Hafer festgestellt. actum ut supra...