Eintrag 15. September 1853 Der KaufmannCarl Georg Reeve aus London, welcher
seit mehreren Jahren hier in Neuß als Handlungs-
Commis wohnt, bittet behufs seiner Aufnahme in
den Königlich Preußischen Unterthanen-Verband und
seiner demnächstigen Niederlassung hierselbst, um
die Genehmigung, hier Domizil nehmen zu dürfen.
Gemeinderath erklärt, daß dem Gesuche des
g. Reeve willfahrt werden möge.
actum ut supra...
Eintrag 25. September 1853 Eine Verfügung der landräthlichen Behörde vom 4. des Monatswird vorgelesen, wornach
diese Behörde sich über die
Aufstellung des Gemeindelagerbuchs belobend aus-
spricht, zugleich aber empfiehlt, dasselbe noch durch
den Gemeinderath anerkennen und vollziehen zu
lassen.
Es werden die Gemeindeverordneten M.H.Schmitz,Degreeff und Kaiser beauftragt, das
Lagerbuch einer
speziellen Prüfung zu unterwerfen und darüber
dem Gemeinderath zu referiren.
actum ut supra...
Eintrag 35. September 1853 Gegen die geschehene Wiederverpachtung von vier Morgen
achtundvierzig Ruthen vierzig Fuß im Hammfelde
an den AckererCarl Reistorf zum jährlichen Pachtpreise
von 49 Thl auf die Zeit von sechs Jahren findet
Gemeinderath Nichts zu erinnern.
actum ut supra...
Eintrag 45. September 1853 Die gemeinderäthliche Commission für Armenwesenberichtete, daß bei der vorgenommenen
Prüfung des
Armenkassen-Etats pro 1854 sich ergeben habe, daß die
neubestimmten Einnahmen und Ausgaben nach dem
Durchschnitte der letzten drei Jahre aufgenommen
worden, daß sich hiernach die Einnahmen in etwa
verbessert, dagegen die Ausgaben vermindert haben,
und daher auch der von der Gemeinde an die
Armen Armen-Kasse zu leistende Zuschuß, obwohl die Verpfle-
gung der im Hospitale untergebrachten Armen 280 Thl..
im künftigen Jahre mehr als bisher kosten wird,
dennoch 261 Thl weniger als pro 1853 beträgt.
Dieser Zuschuß stellt sich
a. zur Deckung des eigentlichen Defizits der
Armen-Kasse auf ... Thl 3 911 -------
b. zur Deckung der an das Hospital zu zah-
lenden Verpflegungskosten auf ... Thl 1 315 ------ überhaupt auf Thl 5 226 ------
,
welcher Zuschuß mit dem Vorbehalte vom Gemeinderath
festgestellt wurde, daß die im Etat disponibel
gestellten 300 Thl für die Suppen-Anstalt falls diese
nicht eröffnet werden sollte, nur mit Genehmigung
des Gemeinderathes anderweitig verwendet werden
dürfen und daß dieser Betrag, wenn er nicht
verausgabt werden möchte, an dem städtischen
Zuschuße gekürzt werde.
Im Übrigen wurde der Etat genehmigt
und in Einnahme und Ausgabe balancirend
zu 10 941 Thl 27 Sgr. 2 Pf. Geld
10 Scheffel 2 Metzen Weizen
48 Scheffel 13 22/100 Metz. Roggen
4 Scheffel 4 62/100 " Hafer
abgeschlossen.
actum ut supra In heutiger Sitzung erstattete die betreffende Commission
Bericht über die Revision des Hospitalkassen-Etat pro
1854.
Die nicht festsstehenden Einnahmen und Ausgaben
sind auf Grund dreijährigen Durchschnitts in den
Etat aufgenommen, wogegen sich nichts erinnern
läßt. Die Summe derjenigen Kosten, welche
durch die Verpflegung der für Rechnung der Armen-
Verwaltung im Hospitale untergebrachten Armen
entstehen, ist nur 280 Thl. höher als jene im
laufenden Etat, was daher gekommen, daß
in Berücksichtigung der für den Hospitalflügelbauzur Verwendung kommenden Substanzgelder
200 Thl
mehr zur Refundirung von Kapitalien aufge-
nommen, und ferner die erforderlichen
Beträge zur Deckung der Zinsen des BauCapitals
im Etat berücksichtigt worden sind. Im Allge-
meinen meinen haben sich die Einnahmen des Hospitals gegen früher
vermehrt, in dem sonst bei den hohen Preisen der
Lebensmittel eine größere Zulage als die vorgeschlagene
nöthig gewesen wäre.
Der Hospital-Etat wurde hiernach in seinen Ansätzen
gutgeheißen. Der von der Armen-Kasse an das Hospi-
tal zu leistende Zuschuß für die Verpflegung der für
deren Rechnung in dasselbe aufgenommenen Dürf-
tigen auf 1315 Thl, und der Etat überhaupt in Einnahme
und Ausgabe balancirend auf 6057 Thl 6Sgr 2 ct Geld
9 Metzen Weizen
85 Scheffel 52/100 Metzen Roggen
8 Scheffel 69/100 Metzen Hafer
festgestellt.
actum ut supra...