Band 52  : Seite 109

  • Eintrag 24320. Mai 1858 Nach Kenntnißnahme von einer über die Einquartirung des hiesigen Landwehr Bataillons während der bevorstehenden 14tägigen Übung gepflogenen Correspondenz und nach Einsicht eines bezüglichen Schreibens des Bataillons-Commandos vom 20. des Mts.gab die Stadtverordneten-Versammlung die Erklärung ab, wie sie es schon in ihrer Stellung wünschen müsse, daß die Einquartirungslasten hierselbst möglichst vermin- dert, und daß demnach auch schon in diesem Jahre zum Compagnie des Landwehr-Battaillons nach draußen verlegt wurden. Die Stadtverordneten Fischer, Wilms, Therkatzgaben folgendes Separat-Votum zu Protokoll, sie hatten sich der Abstimmung enthalten, da es Sache der Kreisbehörde ist, sich mit dem Battaillons-Commando über Einquartirung zu benehmen und deshalb Wünsche der Stadt an den Herrn Landrathzu richten sind. actum ut supra...
  • Eintrag 24431. Mai 1858 1. Ausführung eines Neubaus an der Promenade....