Band 52: Eintrag vom  20. Mai 1858 (Nr. 243)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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Nach Kenntnißnahme von einer über die Einquartirung des hiesigen Landwehr Bataillons während der bevorstehenden 14tägigen Übung gepflogenen Correspondenz und nach Einsicht eines bezüglichen Schreibens des Bataillons-Commandos vom 20. des Mts. gab die Stadtverordneten-Versammlung die Erklärung ab, wie sie es schon in ihrer Stellung wünschen müsse, daß die Einquartirungslasten hierselbst möglichst vermin- dert, und daß demnach auch schon in diesem Jahre zum Compagnie des Landwehr-Battaillons nach draußen verlegt wurden.

Die Stadtverordneten Fischer, Wilms, Therkatz gaben folgendes Separat-Votum zu Protokoll, sie hatten sich der Abstimmung enthalten, da es Sache der Kreisbehörde ist, sich mit dem Battaillons-Commando über Einquartirung zu benehmen und deshalb Wünsche der Stadt an den Herrn Landrath zu richten sind.

actum ut supra