Nach Kenntnißnahme von einer über die Einquartirung des hiesigen Landwehr Bataillons während der bevorstehenden 14tägigen Übung gepflogenen Correspondenz und nach Einsicht eines bezüglichen Schreibens des Bataillons-Commandos vom 20. des Mts. gab die Stadtverordneten-Versammlung die Erklärung ab, wie sie es schon in ihrer Stellung wünschen müsse, daß die Einquartirungslasten hierselbst möglichst vermindert, und daß demnach auch schon in diesem Jahre zum Compagnie des Landwehr-Battaillons nach draußen verlegt wurden.
Die Stadtverordneten Fischer, Wilms, Therkatz gaben folgendes Separat-Votum zu Protokoll, sie hatten sich der Abstimmung enthalten, da es Sache der Kreisbehörde ist, sich mit dem Battaillons-Commando über Einquartirung zu benehmen und deshalb Wünsche der Stadt an den Herrn Landrath zu richten sind.
actum ut supra