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  • Eintrag 1618. Mai 1857 In Betreff der durch die Tagesordnung angeregten Anlagen von Abtritten zwischen dem Krahnen und dem Rheinthor, bemerkte die Stadtverordneten-Versammlung, wie man das in dieser Beziehung nöthige dem Bürgermeister überlassen wollen. Actum ut supra...
  • Eintrag 1718. Mai 1857 Auf ein durch die landräthliche Behörde mitgetheiltes Gesuch des Wachtmeisters Haumann um Bewilligung einer Theue- rungszulage zu dem städtischen Servis-Zuschüsse von 27 Thaler, wurde von der städtischen Versammlung nicht eingegangen. Actum ut supra...
  • Eintrag 1825. Mai 1857 Die betreffende Commission machte heute die nöthigen Vorschläge über die Legung der Röhrenleitung für die einzurichtende Gasbeleuchtung, und über die Festsetzung des Planes zur Aufstellung der einzelnen Gaslaternen. Nachdem das Referat der Commission vorgetragen und die Sache in den einzelnen Punkten noch besprochen werden, beschließt die Stadtverordneten-Versammlung wie folgt: 1., Außer den von den Unternehmern angegebenen Röhrenlei- tungen werden noch Röhrenleitungen in der Neustraße, in der Hymgasse und in der Krahnenstraße an dem Waisen- hause und der evangelischen Kirche vorbei bis zum Freihafen für nöthig gehalten, so daß die Unternehmer zu deren Anlegung 2. Ferner erscheinen noch wünschenswerth in der fortgesetzten Brückstraße von dem Eingang zum Thywissen'schen Etablissement bis zur Oberstraße , dem Ibels'schen Hause gegen- über, und in der Ober- nach der Mühlenstraßeführenden Lindensgasse, weshalb die Anbringung von Röhren in denselben den betreffenden Unternehmern empfohlen wird; 3. Es werden mit Rücksicht darauf, daß in den ad 1 und 2 be- zeichneten Straßen ebenfalls Gaslaternen aufgestellt werden, und daß für die Aufstellung derselben eine durchschnittliche Entfernung von zehn Ruthen angenommen ist, wird nach dem speziell vorgetragenen Plane der Commission, eine Anzahl bis zu 207 Gaslaternen für nothwendig gehalten, respective zur Ausführung genehmigt. Actum utsupra...