Die betreffende Commission machte heute die nöthigen Vorschläge über die Legung der Röhrenleitung für die einzurichtende Gasbeleuchtung, und über die Festsetzung des Planes zur Aufstellung der einzelnen Gaslaternen.
Nachdem das Referat der Commission vorgetragen und die Sache in den einzelnen Punkten noch besprochen werden, beschließt die Stadtverordneten-Versammlung wie folgt: 1., Außer den von den Unternehmern angegebenen Röhrenleitungen werden noch Röhrenleitungen in der Neustraße, in der Hymgasse und in der Krahnenstraße an dem Waisenhause und der evangelischen Kirche vorbei bis zum Freihafen für nöthig gehalten, so daß die Unternehmer zu deren Anlegung
[Nächste Seite] auf Grund des Vertrages zu verpflichten sind.2. Ferner erscheinen noch wünschenswerth in der fortgesetzten Brückstraße von dem Eingang zum Thywissen'schen Etablissement bis zur Oberstraße , dem Ibels'schen Hause gegenüber, und in der Ober- nach der Mühlenstraße führenden Lindensgasse, weshalb die Anbringung von Röhren in denselben den betreffenden Unternehmern empfohlen wird;
3. Es werden mit Rücksicht darauf, daß in den ad 1 und 2 bezeichneten Straßen ebenfalls Gaslaternen aufgestellt werden, und daß für die Aufstellung derselben eine durchschnittliche Entfernung von zehn Ruthen angenommen ist, wird nach dem speziell vorgetragenen Plane der Commission, eine Anzahl bis zu 207 Gaslaternen für nothwendig gehalten, respective zur Ausführung genehmigt. Actum utsupra
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