• Eintrag 4213. Juli 1857 Die betreffende Commisssion referirte in Betreff des Antrages vom Alexianer - Kloster auf Ankauf des hinter demselben gelegenen städtischen Platzes, daß nach ihrer Ansicht nur in dem Falle Unterhandlungen wegen Veräußerung dieses Platzes mit dem genannten Kloster einzugehen sein dürften, wenn dasselbe gleichzeitig das an dem Platz anschließende städtische Schlachthaus, dessen Verlegung wünschens- werth erscheine, käuflich mit zu übernehmen bereit sei. Die Stadtverordneten-Versammlung erhob diesen Vorschlag zu seinem Beschluß Actum ut supra...
  • Eintrag 4313. Juli 1857 Das Gymnasial-Curatorium theilt der Stadtverordneten- Versammlung ein Rescript des Königl. Provinzial-Schul- Collegiums vom 22. dieses Monats mit um welchem letzteres hinsicht- lich der gepflogenen Verhandlungen wegen Zahlung des dem entlaßenen Gymnasial-Oberlehrer Blumbergerauf Lebenszeit bewilligten Unterstützung von 262/2 Thlr. sich dahin ausspricht, daß das hiesige Gymnasium, falls diese Unterstützung nicht in den Begriff der Pension fiele, als vollständig von dem quaestioniert Blumberger frei geworden zu betrachten sein werde, und die gedachte Summe als dann aus der Stelle, welche derselbe bekleidet habe, oder aus dem Ausgabetitel des Gymnasial-Etats "Insgemein" entnommen werden müsse, wobei jene Schulbehörde nicht verkennt, daß eine derartige Maßregel für das in seiner Entwicklung begriffene Gymnasium sehr drückend und hemmend wirken würde, weshalb die Verhandlungen mit der Stadt dahin fortzusetzen seien, damit letztere im Hinblick auf die obwaltenden Verhältnisse wenigstens während der Lebenszeit des quaestioniert Blumberger einen besondere Dotationszuschuß von 262 Thlr. 15 Sgr. für das Gymna- sium zu bewilligen sich bewogen finden möge. Das Gymnasial-Curatorium stellt demgemäß erst daß die demselben zur Verfügung stehenden Mittel nur für die nothwendigsten Bedürfnisse des Gymnasiums ausreichen, und beantragt daher, daß die Stadtver- ordneten-Versammlung sowohl zur Ausgleichung der in der Sache aufgekommenen divergirenden Ansichten als zur Sicherung der erst seit einigen Jahren unter den besten Aussichten und Hoffnungen ins Leben gerufenen Anstalt jenen besondern Dotationszuschuß von 262 Thlr. 15 Sgr. auf die Lebenszeit des quaestioniert Blumberger notiren wolle. Nach gepflogener Berathung äußerte die Versamm- lung, wie sie es nicht mit ihrer Pflicht vereinigen könnte, zum zweck der Zahlung der mehrgedachten Unter- stützung für den quaestioniert Blumberger einen besondern Dotations- zuschuß zu bewilligen. Actum ut supra...