Eintrag 4213. Juli 1857 Die betreffende Commisssion referirte in Betreff des Antrages
vom Alexianer - Kloster auf Ankauf des hinter demselben
gelegenen städtischen Platzes, daß nach ihrer Ansicht nur
in dem Falle Unterhandlungen wegen Veräußerung
dieses Platzes mit dem genannten Kloster einzugehen
sein dürften, wenn dasselbe gleichzeitig das an dem Platz
anschließende städtische Schlachthaus, dessen Verlegung wünschens-
werth erscheine, käuflich mit zu übernehmen bereit
sei. Die Stadtverordneten-Versammlung erhob diesen
Vorschlag zu seinem Beschluß Actum ut supra...
Eintrag 4313. Juli 1857 Das Gymnasial-Curatorium theilt der Stadtverordneten-
Versammlung ein Rescript des Königl. Provinzial-Schul-
Collegiums vom 22. dieses Monats mit um welchem letzteres hinsicht-
lich der gepflogenen Verhandlungen wegen Zahlung
des dem entlaßenen Gymnasial-Oberlehrer Blumbergerauf Lebenszeit bewilligten Unterstützung
von 262/2 Thlr.
sich dahin ausspricht, daß das hiesige Gymnasium,
falls diese Unterstützung nicht in den Begriff der Pension fiele, als
vollständig von dem quaestioniert Blumberger
frei geworden zu betrachten sein werde, und die gedachte
Summe als dann aus der Stelle, welche derselbe bekleidet
habe, oder aus dem Ausgabetitel des Gymnasial-Etats
"Insgemein" entnommen werden müsse, wobei
jene Schulbehörde nicht verkennt, daß eine derartige
Maßregel für das in seiner Entwicklung begriffene
Gymnasium sehr drückend und hemmend wirken
würde, weshalb die Verhandlungen mit der Stadt
dahin fortzusetzen seien, damit letztere im Hinblick
auf die obwaltenden Verhältnisse wenigstens während
der Lebenszeit des quaestioniert Blumberger einen besondere
Dotationszuschuß von 262 Thlr. 15 Sgr. für das Gymna-
sium zu bewilligen sich bewogen finden möge. Das Gymnasial-Curatorium stellt demgemäß
erst
daß die demselben zur Verfügung stehenden Mittel
nur für die nothwendigsten Bedürfnisse des Gymnasiums
ausreichen, und beantragt daher, daß die Stadtver-
ordneten-Versammlung sowohl zur Ausgleichung der
in der Sache aufgekommenen divergirenden Ansichten
als zur Sicherung der erst seit einigen Jahren unter
den besten Aussichten und Hoffnungen ins Leben
gerufenen Anstalt jenen besondern Dotationszuschuß
von 262 Thlr. 15 Sgr. auf die Lebenszeit des quaestioniert Blumberger
notiren wolle. Nach gepflogener Berathung äußerte die Versamm-
lung, wie sie es nicht mit ihrer Pflicht vereinigen
könnte, zum zweck der Zahlung der mehrgedachten Unter-
stützung für den quaestioniert Blumberger einen besondern Dotations-
zuschuß zu bewilligen. Actum ut supra...