Eintrag 55825. Januar 1860 Vorsitzender theilt der Versammlung mit, daß nach dem, dem
Abgeordnetenhause zur Berathung vorgelegten Entwurfe des Gesuches
über die Abgeordneten-Wahlen, für den die beiden Kreise
Neuss und Grevenbroich umfaßenden Wahlbezirk nur Ein
Abgeordneter in Vorschlag gebracht ist, während früher diesen
beiden Kreisen unter Hinzuziehung einiger Gemeinden
des Kreises Crefeld zwei Abgeordnete zugetheilt waren,
und daß als Wahlort die Stadt Grevenbroich und nicht
die bedeutendere und durch Eisenbahnen und sonstige
Communikationsmittel besser zu erreichende Stadt Neuss
bezeichnet ist. Die Versammlung beschließt, unter Angabe der dafür
sprechenden Gründe, eine Eingabe an das Abgeordnetenhauszu richten, in welcher der
Antrag gestellt werde, daß
jedem der beiden Kreise je ein Abgeordneter zugetheilt
und als Wahlort die Stadt Neuss designirt werden
möge. actum ut supra...