Vorsitzender theilt der Versammlung mit, daß nach dem, dem Abgeordnetenhause zur Berathung vorgelegten Entwurfe des Gesuches über die Abgeordneten-Wahlen, für den die beiden Kreise Neuss und Grevenbroich umfaßenden Wahlbezirk nur Ein Abgeordneter in Vorschlag gebracht ist, während früher diesen beiden Kreisen unter Hinzuziehung einiger Gemeinden des Kreises Crefeld zwei Abgeordnete zugetheilt waren, und daß als Wahlort die Stadt Grevenbroich und nicht die bedeutendere und durch Eisenbahnen und sonstige Communikationsmittel besser zu erreichende Stadt Neuss bezeichnet ist.
Die Versammlung beschließt, unter Angabe der dafür sprechenden Gründe, eine Eingabe an das Abgeordnetenhaus zu richten, in welcher der Antrag gestellt werde, daß jedem der beiden Kreise je ein Abgeordneter zugetheilt und als Wahlort die Stadt Neuss designirt werden möge.
actum ut supra