Eintrag 5020. Juli 1857 Die zur Berathung gebrachte Erneuerung des Erftgebühren-
tarifs wurde an die betreffenden Commission überwiesen.
Actum ut supra...
Eintrag 5120. Juli 1857 Stadtrath übertrug die Erledigung zweier Gesuche um
Erlaß des Einzuggeldes dem vorsitzenden Bürgermeister.
Actum ut supra...
Eintrag 5227. Juli 1857 Vorsitzender theilt der Stadtverordneten-Versammlung mit,
wie er in Folge des der in voriger Sitzung übernommenen
Auftrages in Betreff der Wahl eines besoldeten Beigeord-
neten in der Person des Herr Stadtsecretair Krings unter Aufhe-
bung der Stadtsecretairstelle, mit letzteren Rücksprache genom-
men und nun demselben die Erklärung erhalten habe, daß
wenn die Stadtverordneten-Versammlung die Absicht habe,
ihn zu seiner Beförderung zum besoldeten Beigeordneten zu
wählen, er erwarten dürfe, daß die Wahl nach Maßgabe
des § 30. der Städteverordnung vom 15. Mai 1856 erfolgen werde.
Sollte jedoch die Stadtverordneten-Versammlung nur unter
beschränkenden Bedingungen auf die Wahl eingehen können
glauben, so würde er eine Nichtwahl vorziehen. Für diesen
Fall möchte er indessen wissen, ob es der Wunsch der Stadtver-
ordneten-Versammlung sei, ihn auch auf längere Zeit seine
Stelle als Stadtsecretair beibehalten zu sehen, und eine solche
Intension würde dieselbe nach seinem unmaßgeblichen dafür-
halten Die Stadtverordneten-Vesammlung erklärte sich in Aner-
kennung der Unzulänglichkeit des Stadtsecretair-Gehaltes
für Herrn Krings mit Rücksicht auf seine allgemeine zufrieden-
stellenden Leistungen und seine treue Pflichterfüllung zu
einer angemessenen Aufbesserung dieses Gehaltes einstimmig
bereit, und sei hierüber in einer der nächsten Sitzungen zu
beschließen. Die Verhandlungen über die in Frage stehende Wahl eines
besoldeten Beigeordneten wurde durch den Antrag eines Stadtver-
ordneten sistirt, dahin gehend, in der nächsten Sitzung vorläufig
zwei unbesoldete Beigeordneten zu wählen und die Verhandlungen
in der Wahl des dritten, erst nach erfolgter Wahl
des neuen Bürgermeisters wieder aufzunehmen. dieser Antrag
wurde von der Versammlung einstimmig zum Beschluß erhoben. Actum ut supra...