Band 52: Seite  26  

  • Eintrag 4820. Juli 1857 Nachdem die Wahlzeit der hiesigen Beigeordneten ab- gelaufen ist, und Königliche Regierung verfügt hat, daß die Wahl neuer Beigeordneten nicht bis zu der bald bevorstehenden Wahl eines neuen Bürgermeisters anstehen könne, dieselbe vielmehr gleich vorzunehmen sei, berieth die Stadtverordneten-Versammlung heute in Gemäßheit des § 28. der Städte-Ordnung zunächst über die Zahl der zu wählenden Beigeordneten. Bei der umfangreichen und ausgedehnten hiesigen Verwaltung entschied die Versamm- lung sich wiederum für eine Zahl von drei. Da es wiederholt angeregt worden, in der Person des jetzigen Stadtsecretairs unter Aufhebung des Stadt- secretairstelle einen der Beigeordneten mit Besoldung anzustellen, damit dem Bürgermeister stets jemand zur Seite stehe, welcher sowohl mit dem Verwaltungsgeschäfte als mit den häufig verwickelten, weit verzweigten städtischen Angelegenheiten und den darüber gepflogenen Verhandlungen vertraut sei, und worauf bei verhin- derungen oder Abwesenheit des Bürgermeisters immer- hin gerechnet werden könne, so wurde auch hierüber berathen, ein näherer Beschluß jedoch bis zur nächsten Sitzung vertagt, worin Seitens des Bürgermeisters näheren Mittheilungen der Bedingungen, unter welchen eine solche Anstellung vorzunehmen wäre, entgegengesehen wird. Die Wahl des Beigeordneten soll darauf in der darauf folgenden Sitzung Statt finden. Actum ut supra...
  • Eintrag 4920. Juli 1857 Ein Antrag auf Umpflasterung des Gäßchens von Sommers Ecke auf der Oberstraße nach der Brückstraße wird bis zur Gasröhrenleitung vertagt, den bei dieser Gelegenheit das Pflaster ohnehin aufgebrochen werden muß. Vorläufig sei das Pflaster jenes Gäschens durch die betr. Commission besichtigen zu lassen. Actum ut supra...
  • Eintrag 5020. Juli 1857 Der Versammlung wird mitgetheilt, daß das Alexianer - Kloster mit dem hinter dem städtischen Schlachthause gelegenen Garten zugleich das Schlachthaus selbst käuflich zu aequiriren bereit sei, falls die desfallsigen Forderungen der Stadt angemessen gehalten werden. Mit Bezugnahme auf seinen bezüglichen Beschluß am beauftragt Stadtrath seine Commissionen für städtisches...