Eintrag 5911. August 1857 Es wurde ein Plan nebst Kostenanschlag über den Ausbau von theil-
weisen Neubau der Elementarschule im Glockhammer vorgelegt.
da auch noch andere Projecte zur Beschaffung neuer Schulräume
auftauchten wie Errichtung eines neuen Schulhauses auf einer
neben der Kaplanei zu requirirenden Baustelle auf dem Fried-
hofe und Benutzung von geeigneten Schulzimmern im Waisen-
hause, so wurde der Gegenstand an die Commissionen für
Bauwesen und städtisches Eigenthum zur näheren Prüfung
überwiesen. Actum ut supra...
Eintrag 6011. August 1857 Der vorsitzende Bürgermeister theilt der Versammlung mit, daß
die provisorische durch den nicht versorgungsbesechtigten Joh. Heinr.
Schumacher besetzte Feldhüterstelle auf höhere Veranlassung wieder-
holt habe ausgeschrieben werden müssen, und in der nunmehr
abgelaufenen dreimonatlichen Frist nur der früher Sergeantjetzige Briefträger und
Wagenmeister Herm. Heukamp aus
Cöslin als Bewerber angemeldet worden sei. Die Stadtverordneten-Versammlung, aufgefordert
sich über die
etwaige Berufung des quaestionirt Heukamp auszusprechen, bemerkte, wie
abgesehen davon, daß derselbe seine Anstellungsberechtigung nicht
nachgewiesen habe, aus den Anmeldungspapieren nicht hervorgehe,
daß er die für einen Feldhüter nöthigen Eigenschaften als
kräftige Gesundheit, Umsicht und Thätigkeit und vor Allem
Kenntniß der Ackerwirtschaft besitze. Die Versammlung
konnte hiernach sich nicht für die Anstellung des quaestionirt Heukamp
erklären, vielmehr sprach dieselbe sich für die Beibehaltung
des provisorischen Feldhüters Schumacher aus, welcher mit der
Landwirtschaft bekannt sei, und sich überhaupt als eine
geeignete Persönlichkeit für den fragl. Posten erweise. Actum ut supra...
Eintrag 6111. August 1857 Die betreffende Commission referirte der Stadtverordneten-
Versammlung, wie eine sorgfältige Prüfung des Tarifs der
Erftkanal-Gebühren ergeben habe, daß derselbe, nachdem
sowohl die Kanal- als Krahnen - und Hafengebühren vor mehreren
Jahren angemessen Reductionen erfahren haben, den hiesigen
commerziellen Interessen durchaus entspreche, eine weitere
Ermäßigung dieser Gebühren aber die Rentabilität des
Erft-Kanales zu gefährden drohe. Da von den für den
Erftbau zur Zeit aufgenommenen Capitalien noch erhebliche
Summen zu tilgen, so beantragt die Commission nun so mehr
die fernere Beibehaltung des gegenwärtigen Gebühren-Tarifs, Den Ansichten der Commission
beitretend, richtet die
Stadtverordneten-Versammlung an die verehrten höheren
und höchsten Behörden die Bitte, daß der mittelst Aller-
höchsten Erlasses vom 3. Januar 1855 bis zum 1. Januar
1858 genehmigte gebühren-Tarif einstweilen für die nächsten
fünf Jahre prolongirt werden möge. Actum utsupra...