Band 52: Seite  31  

  • Eintrag 6011. August 1857 Es wurde ein Plan nebst Kostenanschlag über den Ausbau von theil- weisen Neubau der Elementarschule im Glockhammer vorgelegt. da auch noch andere Projecte zur Beschaffung neuer Schulräume auftauchten wie Errichtung eines neuen Schulhauses auf einer neben der Kaplanei zu requirirenden Baustelle auf dem Fried- hofe und Benutzung von geeigneten Schulzimmern im Waisen- hause , so wurde der Gegenstand an die Commissionen für Bauwesen und städtisches Eigenthum zur näheren Prüfung überwiesen. Actum ut supra...
  • Eintrag 6111. August 1857 Der vorsitzende Bürgermeister theilt der Versammlung mit, daß die provisorische durch den nicht versorgungsbesechtigten Joh. Heinr. Schumacher besetzte Feldhüterstelle auf höhere Veranlassung wieder- holt habe ausgeschrieben werden müssen, und in der nunmehr abgelaufenen dreimonatlichen Frist nur der früher Sergeantjetzige Briefträger und Wagenmeister Herm. Heukamp ausjetzige Briefträger und Wagenmeister Herm. Heukamp aus Cöslin als Bewerber angemeldet worden sei. Die Stadtverordneten-Versammlung, aufgefordert sich über die etwaige Berufung des quaestionirt Heukamp auszusprechen, bemerkte, wie abgesehen davon, daß derselbe seine Anstellungsberechtigung nicht nachgewiesen habe, aus den Anmeldungspapieren nicht hervorgehe, daß er die für einen Feldhüter nöthigen Eigenschaften als kräftige Gesundheit, Umsicht und Thätigkeit und vor Allem Kenntniß der Ackerwirtschaft besitze. Die Versammlung konnte hiernach sich nicht für die Anstellung des quaestionirt Heukamp erklären, vielmehr sprach dieselbe sich für die Beibehaltung des provisorischen Feldhüters Schumacher aus, welcher mit der Landwirtschaft bekannt sei, und sich überhaupt als eine geeignete Persönlichkeit für den fragl. Posten erweise. Actum ut supra...
  • Eintrag 6211. August 1857 Die betreffende Commission referirte der Stadtverordneten- Versammlung, wie eine sorgfältige Prüfung des Tarifs der Erftkanal-Gebühren ergeben habe, daß derselbe, nachdem sowohl die Kanal- als Krahnen - und Hafengebühren vor mehreren Jahren angemessen Reductionen erfahren haben, den hiesigen commerziellen Interessen durchaus entspreche, eine weitere Ermäßigung dieser Gebühren aber die Rentabilität des Erft-Kanales zu gefährden drohe. Da von den für den Erftbau zur Zeit aufgenommenen Capitalien noch erhebliche Summen zu tilgen, so beantragt die Commission nun so mehr die fernere Beibehaltung des gegenwärtigen Gebühren-Tarifs, Den Ansichten der Commission beitretend, richtet die Stadtverordneten-Versammlung an die verehrten höheren und höchsten Behörden die Bitte, daß der mittelst Aller- höchsten Erlasses vom 3. Januar 1855 bis zum 1. Januar1858 genehmigte gebühren-Tarif einstweilen für die nächsten fünf Jahre prolongirt werden möge. Actum utsupra...