Band 52: Eintrag vom  11. August 1857 (Nr. 61)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die betreffende Commission referirte der StadtverordnetenVersammlung, wie eine sorgfältige Prüfung des Tarifs der Erftkanal-Gebühren ergeben habe, daß derselbe, nachdem sowohl die Kanal- als Krahnen - und Hafengebühren vor mehreren Jahren angemessen Reductionen erfahren haben, den hiesigen commerziellen Interessen durchaus entspreche, eine weitere Ermäßigung dieser Gebühren aber die Rentabilität des Erft-Kanales zu gefährden drohe. Da von den für den Erftbau zur Zeit aufgenommenen Capitalien noch erhebliche Summen zu tilgen, so beantragt die Commission nun so mehr die fernere Beibehaltung des gegenwärtigen Gebühren-Tarifs,

[Nächste Seite] als derselbe bereits möglichst niedrige Gebührensätze nachweise und noch zu keinerlei Klagen Veranlassung gegeben habe.

Den Ansichten der Commission beitretend, richtet die Stadtverordneten-Versammlung an die verehrten höheren und höchsten Behörden die Bitte, daß der mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 3. Januar 1855 bis zum 1. Januar 1858 genehmigte gebühren-Tarif einstweilen für die nächsten fünf Jahre prolongirt werden möge.

Actum utsupra