Eintrag 70517. September 1860 Der Stadtverordnete Schellens macht im Anfange der
Sitzung darauf aufmerksam, daß an der Beschlußnahme vom
10. September über die Auszahlung des Zuschusses für die innere
Reatauration der Münsterkirche, der Stadtverordnete
Frings Theil genommen habe, trotzdem derselbe in seiner
Eigenschaft als Vorstands-Mitglied vom Quirinus-Vereindadurch eine persönliches Interesse
dabei hatte, daß er für den
Zweck der Restauration Vorschüsse geleistet. Stadtverord-
neter Frings bestreitet diese Ansicht, indem [eingefügt:nicht] der Quirinus-
Verein sondern der Kirchenvorstand, wovon er nicht Mit-
glied sei, den Antrag gestellt habe; auch sei er für
seine Vorschüsse beim Quirinus-Verein vollkommen ge-
deckt und so könne es sich bei der obigen Beschlußfassung
nur um die Sache handeln, denn wolle die Versammlung Bei der Abstimmung spricht sich
die Majorität dahin
aus, daß der Stadtverordnete Frings bei der besagten
Beschlußfassung keinen persönliches Interesse gehabt.
Ein von dem Stadtverordneten Frings zur Sache gestellter Antrag fürdienächsteSitzungwurdevondemselbenwiederzurückgezogen
soll in der nächsten
Sitzung zur Berathung kommen. actum ut supra...