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  • Eintrag 70517. September 1860 Der Stadtverordnete Schellens macht im Anfange der Sitzung darauf aufmerksam, daß an der Beschlußnahme vom 10. September über die Auszahlung des Zuschusses für die innere Reatauration der Münsterkirche, der Stadtverordnete Frings Theil genommen habe, trotzdem derselbe in seiner Eigenschaft als Vorstands-Mitglied vom Quirinus-Vereindadurch eine persönliches Interesse dabei hatte, daß er für den Zweck der Restauration Vorschüsse geleistet. Stadtverord- neter Frings bestreitet diese Ansicht, indem [eingefügt:nicht] der Quirinus- Verein sondern der Kirchenvorstand, wovon er nicht Mit- glied sei, den Antrag gestellt habe; auch sei er für seine Vorschüsse beim Quirinus-Verein vollkommen ge- deckt und so könne es sich bei der obigen Beschlußfassung nur um die Sache handeln, denn wolle die Versammlung Bei der Abstimmung spricht sich die Majorität dahin aus, daß der Stadtverordnete Frings bei der besagten Beschlußfassung keinen persönliches Interesse gehabt. Ein von dem Stadtverordneten Frings zur Sache gestellter Antrag fürdienächsteSitzungwurdevondemselbenwiederzurückgezogen soll in der nächsten Sitzung zur Berathung kommen. actum ut supra...