Band 52: Eintrag vom  17. September 1860 (Nr. 705)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Stadtverordnete Schellens macht im Anfange der Sitzung darauf aufmerksam, daß an der Beschlußnahme vom 10. September über die Auszahlung des Zuschusses für die innere Reatauration der Münsterkirche, der Stadtverordnete Frings Theil genommen habe, trotzdem derselbe in seiner Eigenschaft als Vorstands-Mitglied vom Quirinus-Verein dadurch eine persönliches Interesse dabei hatte, daß er für den Zweck der Restauration Vorschüsse geleistet. Stadtverordneter Frings bestreitet diese Ansicht, indem [eingefügt:nicht] der QuirinusVerein sondern der Kirchenvorstand, wovon er nicht Mitglied sei, den Antrag gestellt habe; auch sei er für seine Vorschüsse beim Quirinus-Verein vollkommen gedeckt und so könne es sich bei der obigen Beschlußfassung nur um die Sache handeln, denn wolle die Versammlung

[Nächste Seite] den fraglichen Beschluß aufheben, so sei sein persönliches Interesse dadurch nicht tangiert, sondern es würden die RestaurationsArbeiten in's Stocken gebracht werden.

Bei der Abstimmung spricht sich die Majorität dahin aus, daß der Stadtverordnete Frings bei der besagten Beschlußfassung keinen persönliches Interesse gehabt. Ein von dem Stadtverordneten Frings zur Sache gestellter Antrag fürdienächste Sitzungwurdevondemselbenwiederzurückgezogen soll in der nächsten Sitzung zur Berathung kommen.

actum ut supra