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  • Eintrag 8324. September 1857 Von der stadträthlichen Fachkommission für Armenwesen war die von dem Rendanten Broix gelegte Rechnung der Hospital- Kasse für das Jahr 1856 revidirt, und dabei folgendes zu erinnern gefunden worden: Wie auch bereits von der Hospital-Verwaltung in deren Revisions-Protocoll angegeben, kommen in der Rechnung mehrere Abweichungen gegen den Etat vor, bei der Einnahme durch die Mehr-Einnahme an Verpflegungskosten ad 196 Thlr. und durch einen extraordinairen Zuschuß aus der Stadt-Kassead 250 Thlr., und bei der Ausgabe durch eine Mehr-Verwen- dung in den Oekonomie-Ausgaben von 786 Thlr. Gegenüber einer Ersparniß in diesem Ausgabentitel von 279 Thlr. Geld und 84 Scheffel Roggen. Bei Aufrechnung des Mehr und Weni- ger in den Etatsabweichungen stellt sich heraus, daß den im vorigen Jahr bewilligte außergewöhnliche Zuschuß von 250 Thlr. zur Bestreitung der Hospitalbedürfnisse ausgereicht hat. Es wurden im abgelaufenen Jahr überhaupt im Hospitale29911 Köpfe auf einzelne Tage, oder pro Tag durchschnittlich 82 Individuen verpflegt, wovon die Unterhaltung pro Kopf einschließlich der Auslagen für Kleidung, Bettung, Arzneien eine ferner für das Inventar der Kranken- und Haus- geräthe 5 Sgr. 10 Pf. täglich oder 70 Thlr. 23 Sgr. 1 Pf. aufs Jahr gekostet hat. Auf die eigentliche Beköstigung kommen hiervon 3 Sgr. 9 Pf. und auf die übrigen Ausgaben 2 Sgr. 1 Pf. die am Schlusse des Jahres 1856 dem Vermögens-Fundum zu ersetzende Summe betrug 9131 Thlr. 9 Sgr. 11 Pf. die Rechnung schließt ab. in Einnahmen zu 17900 Thlr. 1 Sgr. 4 Pf. Geld, 37 Scheffel 2 Mtz. Roggen in Ausgaben zu 18983 Thlr. 19 Sgr. 1 Pf. Geld, 37 Scheffel 2 Mtz. Roggen in Vorschuß zu 1083 Thlr. 17 Sgr. 9 Pf. in Einnahmenreste zu 748 Thlr. 29 Sgr. 7 Pf. und in Ausgabenreste zu 2500 Thlr. der obige Vorschuß von 1083 Thlr. 17 Sgr. 9 Pf. reicht daher, daß die Hospital-Verwaltung im Jahre 1856 712 Thlr. 28 Sgr. 8 Pf. mehr rentbar angelegt hat, als hätte nach dem Etat respective nach den disponiblen Mitteln geschehen brauchen, und daß der Da die Rechnung überall richtig und justifizirt befunden worden, so beschließt die Stadtverordneten-Versammlung auf den Antrag der Commission, die Hospital-Rechnung wie oben angegeben festzustellen, und darüber die Decharge zu ertheilen. Actum utsupra...