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  • Eintrag 27910. April 1868 Nach Einsicht einer Mittheilung der Königl. Direction der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft vom 8. dieses Monats, autorisirt die Stadtverordneten-Versammlung den Bürgermeister Ridder und den Stadtrentmeister Stadler, die der Stadt Neuhs zustehenden Entschädigungen für abzu- tretende städtische Grundstücke zur anzulegenden Verbindungs - bahn von Dühseldorf nach Neuhs sowohl in Abschlagszahlungen als im Ganzen, in Empfang zu nehmen, und darüber Namens der Stadt gültig zu quittiren, unter dem aus - drücklichen Vorbehalte aller Rechte der Stadt namentlich wegen definitiver Feststellung der der Stadt Neuhs zu leistenden Entschädigungssummen für das abgetretende Eigenthum und für Entwerthung des der Stadt ver - bleibenden Eigenthums. actum ut supra...