Eintrag 27910. April 1868 Nach Einsicht einer Mittheilung der Königl. Direction der
Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft vom 8. dieses Monats,
autorisirt die Stadtverordneten-Versammlung den
Bürgermeister Ridder und den Stadtrentmeister Stadler,
die der Stadt Neuhs zustehenden Entschädigungen für abzu-
tretende städtische Grundstücke zur anzulegenden Verbindungs -
bahn von Dühseldorf nach Neuhs sowohl in Abschlagszahlungen
als im Ganzen, in Empfang zu nehmen, und darüber
Namens der Stadt gültig zu quittiren, unter dem aus -
drücklichen Vorbehalte aller Rechte der Stadt namentlich
wegen definitiver Feststellung der der Stadt Neuhs zu
leistenden Entschädigungssummen für das abgetretende
Eigenthum und für Entwerthung des der Stadt ver -
bleibenden Eigenthums. actum ut supra...