Nach Einsicht einer Mittheilung der Königl. Direction der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft vom 8. dieses Monats, autorisirt die Stadtverordneten-Versammlung den Bürgermeister Ridder und den Stadtrentmeister Stadler, die der Stadt Neuhs zustehenden Entschädigungen für abzutretende städtische Grundstücke zur anzulegenden Verbindungs bahn von Dühseldorf nach Neuhs sowohl in Abschlagszahlungen als im Ganzen, in Empfang zu nehmen, und darüber Namens der Stadt gültig zu quittiren, unter dem aus drücklichen Vorbehalte aller Rechte der Stadt namentlich wegen definitiver Feststellung der der Stadt Neuhs zu leistenden Entschädigungssummen für das abgetretende Eigenthum und für Entwerthung des der Stadt ver bleibenden Eigenthums.
actum ut supra