Eintrag 45831. Oktober 1868 Der Stadtverordneten-Versammlung wird unter
Hinweis auf die bezüglichen früheren Berathungen
von dem Inhalte einer Protocollar-Verhandlung
von Vertretern der Königlichen Regierung zu Dühseldorfund der Königlichen Direction
der Bergisch-Märkischen
Eisenbahn vom 28. dieses Monats Kenntniß gegeben, wornach
der Abschluß des Polders zwischen den Eisenbahn und
den Erftdämmen durch Erhöhung des Erftdammesan der Ostseite der Stadt und Anbringung
von Verschluß-
vorrichtungen an den in den Erftdämmen liegenden
Durchlässen, zur Sicherstellung des Bahndammes und
der unterhalb liegenden Grundstücke mindestens für
die nächsten beiden Jahre für nothwendig erachtet
wird. Die Vertreter der Königlichen Eisenbahn-
Direction haben dabei zu Protocoll erklärt, daß
es nicht in ihrer Absicht gelegen habe, durch den gestellten
Antrag den bereits früher erörterten Anspruch der Stadt Neuhs wegen Entwerthung ihres
Eigenthums durch Entziehung
der [Belettung ?] zu prejudiziren.. Dieselben haben schließlich die
weitere Erklärung abgegeben, daß, soweit der Stadt Neuhs
ein Schaden durch die projectirte Maßregel wirklich ent-
stehen werde und sie gesetzlich zur Schadloshaltung verpflichtet
sei, die Eisenbahn-Gesellschaft sich der Leistung des Schadenersatzes
nicht zu entziehen beabsichtige. Nach gepflogener Berathung sprach die Stadtverordneten-Ver-
sammlung sich dahin aus, daß sie der reformirten Erklärung
der Vertreter der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft
am Schlusse des Protocolls vom 28. dieses Monats gegenüber, zu ihrem
Bedauern nicht in der Lage zu sein glaube, zu dem gestellten
Antrage der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft ihre
Zustimmung zu geben, zumal durch eine Zustimmung, wenn
sie auch mit allen möglichen Vorbehalten verknüpft sei, die
Stadt sich den Pächtern der städtischen Wiesen gegenüber regreß-
pflichtig mache, und überhaupt die processualische Stellung der
Stadt in dem eventuell zu betretenden Rechtswege sehr ver-
schlechtert werde. Die Stadtverordneten-Versammlung glaubt
ferner durch eine Ablehnung des gestellten Antrages den Interessen
der übrigen Einwohner der Stadt, welche Grundstücke in dem
wasserfrei herzustellenden Polder besitzen, Rechnung tragen
zu müssen. Mit dieser Erklärung verbindet die Stadtverordneten-Versammlung
den Antrag, daß von der Abschließung des Polders gänzlich möge
abgestanden werden, da dieselbe weniger im landespolizeilichen
Interesse als vielmehr lediglich im finanziellen Interesse der
Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft liege, welche letztere
den Bahndamm, auch durch anderweite Vorkehrungen sichern
könne, ohne daß es dazu der Abschließung des Polders bedürfe. Die Versammlung beschließt
zugleich, bei den Herren
Ministern für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und
für landwirtschaftliche Angelegenheiten mit motivirter Eingabe
einzukommen, daß die Königliche Regierung veranlaßt werden
möge, von einer Beschlußfassung dahin, daß die Polder-Abschließung
im landespolizeilichen Interesse geboten sei, abzugehen. actum ut supra...