Eintrag 32. Mai 1867 1. Schulbauten. Der Bürgermeister trägt der Stadtverordneten-Versamm-
lung vor, daß der Herr Regierungs-Präsident von Kühl-
wetter jüngst hier an Ort und Stelle die verschiedenen
Schulbau-Plätze besichtigt und dabei gefunden habe, daß
die früher bei dem Platz am Hammthore unterstellten
Bedenken zwar nicht vorhanden seien, und derselbe
äußersten Falles als Baustelle genommen werden
könne, daß jedoch die anderen Plätze größer und
geeigneter seien und dieserhalb dem erstern Platze
vorzuziehen sein dürften. Der zweckmäßigste Platze
sei unstreitig der von Erben Jaeger am Stiftsplatze,
lasse dieser sich nicht acquiriren, so möge man
die erste zu erbauende dreiklassige Schule auf dem Platze
nahe der evangelischen Schule errichten. Eine Beschlußfassung über diesen Gegenstand
wurde
bis zur nächsten Sitzung vertagt. actum ut supra...
Eintrag 42. Mai 1867 2. Abschließung verschiedener Verträge. Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigte
die heute
im Entwurfe vorgelegten Pachtverträge mit
Bernhard Nix wegen des Wasserabflusses zur Erft am Niederthore[unterhalb mittig eingefügt]
auf 28 Jahre zu 5 Silbergroschen pro Jahr,
mit Theodor Rottels, wegen einer Dachtraufe an der Promenade auf 20 Jahre
[unterhalb mittig eingefügt] zu 2 1/2 Silbergroschen pro Jahr,
mit Peter Ferdinand Feldhaus, wegen eines kleinen Terrains vor dem Oberthore[unterhalb
mittig eingefügt] auf 28 Jahre zu 2 1/2 Sgr. pro Jahr,
mit Notar Knein, wegen eines kleinen Terrains längs seinem Garten an der
[unterhalb mittig eingefügt] Canalstraße, auf 28 Jahre zu 2 1/2 Silbergroschen pro
Jahr,
und mit Balthasar Josten wegen eines Ausflußrohrs an der Promenade[unterhalb mittig
eingefügt] auf 20 Jahre zu 2 1/2 Silbergroschen pro Jahr, actum ut supra...
Eintrag 52. Mai 1867 3 Überbauung und Überbrückung der Erft am
Oberthor und Beseitigung von Bäumen an der
Promenade und am Oberthore. Ein Gesuch des Gerbermeisters Kaumanns wird vorge-
legt, worin derselbe um die Erlaubnis bittet, zum
Zweck der Erbauung eines Wohnhauses am Oberthore die Erft überbauen, ferner zur Vergrößerung
seiner Lohgerberei
an einer anderen Stelle die Erft überbrücken, und endlich
vier Platanen am Eingange zur Promenade am Oberthorebeseitigen zu dürfen. Die Versammlung
erklärt sich nicht abgeneigt, Namens
der Stadt diese Erlaubniß zu ertheilen, jedoch behält sie sich vor,
vorerst die Bedingungen, namentlich zum Schutz des Wasserlaufs
und der Promenade, zu vereinbaren und festzustellen. actum ut supra...