• Eintrag 218. April 1867 Die Stadtverordneten Versammlung beräth heute über die Seitens der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Verwaltung der Stadt gemachten Propositionen hinsichtlich der Dimensionen, welche der anzulegenden Eisenbahn-Erftbrücke vor dem Rheintore, bei der bevorstehenden Ausführung der festen Rheinbrücke zu geben wären. Nachdem der Gegenstand ausführlich erörtert worden, sprach die Versammlung sich dahin aus, daß die Erft- brücke, wenn die Schifffahrt im Erftcanale nicht wesent- lich beeinträchtigt werden soll, mindestens auf eine Breite im Lichten von 40 Fuß und auf eine Höhe im Lichten von 36 Fuß vom Null-Punkte ab, auszuführen, und daß zur Erhaltung des Leinenpfades und der sonstigen Communikation für die Lagerplätze p. am linkseitigen Erftufer in dem Eisenbahn-Damme eine Öffnung von mindestens 24 Fuß Breite und 18 Fuß Höhe im Lichten herzustellen sind. Die Versammlung beschloß gleichzeitig wegen dieser Dimensionen noch das Gutachten des Herrn Strombau-Inspector Butzke in Coblenz einzuholen. a u s...