Eintrag 218. April 1867 Die Stadtverordneten Versammlung beräth heute über die
Seitens der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Verwaltung der
Stadt gemachten Propositionen hinsichtlich der Dimensionen,
welche der anzulegenden Eisenbahn-Erftbrücke vor dem
Rheintore, bei der bevorstehenden Ausführung der festen
Rheinbrücke zu geben wären.
Nachdem der Gegenstand ausführlich erörtert worden,
sprach die Versammlung sich dahin aus, daß die Erft-
brücke, wenn die Schifffahrt im Erftcanale nicht wesent-
lich beeinträchtigt werden soll, mindestens auf eine Breite
im Lichten von 40 Fuß und auf eine Höhe im Lichten
von 36 Fuß vom Null-Punkte ab, auszuführen, und daß
zur Erhaltung des Leinenpfades und der sonstigen
Communikation für die Lagerplätze p. am linkseitigen
Erftufer in dem Eisenbahn-Damme eine Öffnung
von mindestens 24 Fuß Breite und 18 Fuß Höhe im
Lichten herzustellen sind.
Die Versammlung beschloß gleichzeitig wegen dieser
Dimensionen noch das Gutachten des Herrn Strombau-Inspector Butzke in Coblenz einzuholen.
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