Der Vorsitzende referirt im Anschlusse an die frühern Verhandlungen und Beschlüsse vom 23. Januar dieses und 29. December vorigen Jahres über die weiter gepflogenen Verhandlungen wegen Wiederbesetzung der erledigten Rectorstelle an der Hospitalkirche. Nach erfolgter Berathung beschließt die Versammlung, den in Ausfertigung beiliegenden Beschluß der Hospital-Verwaltung vom 9. März curant zu genehmigen wenn dem jetzt mit der provisorischen Verwaltung der Rectorstelle betrauten Geistlichen Müller dieselbe übertragen werde. - Die Versammlung wird zu diesem Beschlusse durch die Erwägung geleitet, daß es dem lediglich seiner deutschen Nationalität willen aus Frankreich vertriebenen Geistlichen Müller bei dem ausgesprochenen Hasse gegen die Deutschen gänzlich unmöglich sein wird in nächster Zeit dorthin zurückzukehren. Es sei daher ein Act des Patriotismus und der Nächstenliebe, wenn diesem durch den Krieg hart betroffenen Manne eine sichere Existenz im eigenen Vaterlande gegeben würde, und zweifelt die Versammlung nicht an der Zustimmung der hohen Erzbischöflichen Behörde.
a. u. s.