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Da die gesetzliche Anzahl Stadtverordneten nicht erschienen war, so konnte die Sitzung nicht stattfinden.
a. u. s.
In geheimer Sitzung wurde sodann dem Bürgermeister Schmitz von Büderich für seine Mühewaltung beim Bau der gemeinschaftlichen Schule zu Weißenberg eine einmalige Gratifikation von 10 Thlrn. und dem Steuer-Exekutor Sterk für niedergeschlagene Exekutionsgebühren und Ausfälle eine Remuneration von 20 Thlrn bewilligt.
a. u. s.
Da die gesetzliche Anzahl Stadtverordneten nicht anwesend war so konnte die Sitzung nicht stattfinden.
Von dem Vorsitzenden Bürgermeister wurde sodann vorgetragen, daß mit dem 15. Juli curant die Zeit da sei, die im vorigen Jahre bei Ausbruch des
Von dem Vorsitzenden wurde hiernach weiter beantragt, daß, da jene Actien einen Theil des Substanz-Vermögens bildeten und dieses nicht verkürzt werden dürfe, es erforderlich sei, daß eine Refundirung dieser Summe in kürzerer oder längerer Zeit vorzunehmen sei.
Der erste Beigeordnete Ibels sprach sich gegen diese Ansicht aus und beantragte von einer Refundirung dieser Gelder überhaupt abzusehen. Zur Begründung seines Antrages führte derselbe an, daß unsere Mitbürger durch den Krieg zu sehr in ihren Verhältnissen geschädigt seien, mit Freuden Gut und Blut für den König eingesetzt hätten, und daß es daher nicht mehr als recht und billig erscheine, dieselben nicht noch auf eine lange Reihe von Jahren mit weiterer Erhöhung der Communalsteuer für jenen Zweck zu überbürden. - Sodann sei auch ein Genuß und Nutzen aus dem glorreich errungenen Frieden zu dessen Erreichung wie schon angeführt, unsere Mitbürger freudigst schwere Opfer gebracht haben, nicht in der nächsten Zeit, sondern erst in den spätern Jahren zu erwarten, so daß es auch hierdurch schon gerechtfertigt sei, wenn durch die nothwendig gewordene Kürzung des Kapitalvermögens die Gegenwart und Zukunft gleichmäßig bei der Deckung jener Summe belastet würde.
Der Vorsitzende führte seinen Antrag dahin weiter aus, daß eine Refundirung der Gelder zur Wahrung des Substanz-Vermögens nicht umgangen werden könne und es in der Intention der höhern Aufsichtsbehörde liege, das Gemeinde-Substanz-Vermögen stets zu erhalten, und er dieses Prinzip auch als richtig anerkenne.
Bei fortgesetzter Besprechung wurden die vom ersten Beigeordneten Ibels vorgebrachten Motive von der Versammlung als richtig und durchgreifend anerkannt und das Weitere auch ausgeführt.
Durch den Beschluß der Nichtrefundirung überschreite der Stadtrath seine Befugnisse nicht und verletze ebensowenig das Gemeindeinteresse, so daß die Beanstandung Seitens des Vorsitzenden als gerechtfertigt nicht angesehen werden könne; es handle sich bei der vorliegenden Frage ja nicht um Ausgaben, die durch die gewöhnlichen Bedürfnisse oder Verpflichtungen der Gemeinde nothwendig geworden und deren Tilgung daher durch Aufbringung von Gemeindesteuern in Gemäßheit des § 49 u. ff. der Städteordnung zu erfolgen habe; es handele sich vielmehr um Verwendungen, die durch außergewöhnliche, außerhalb menschlicher Berechnung liegende Verhältnisse herbeigeführt worden und die in gleiche Categorie zu bringen seien, wie Naturereignisse, wodurch in unmittelbarer Weise das Gemeindevermögen plötzlich geschädigt werde; es hieße den Grundsatz der Conservirung des Gemeindevermögens doch nur auf Kosten der Billigkeit festhalten, wenn man von der jetzigen Bürgerschaft der Stadt Neuss verlangen wolle, daß sie außer den bereits persönlich gebrachten - freiwilligen wie nothwendigen - Opfern auch noch durch Aufbringung von Steuerzuschlägen das Gemeindevermögen gerade so unversehrt wieder herstelle, als wenn der deutsch-französische Krieg gar nicht gewesen wäre; das könne die Königliche Regierung um so weniger wollen, als eine wirklich erhebliche Herabsetzung des Prozentsatzes der in diesem Jahre um 23 % erhöhten Communalsteuer oder gar eine Zurückführung desselben auf den in früheren Jahren bestandenen Satz nicht so bald in Aussicht stehe; die Stadt Neuss habe zudem durch günstigen Verkauf an die Bergisch-Märkische Eisenbahn die Substanz des städtischen Vermögens bedeutend vermehrt und könne mit den so zufällig erworbenen
Mit Rücksicht auf diese Erwägungen wurde der Antrag des ersten Beigeordneten Ibels zur Abstimmung gebracht und solcher von der Versammlung mit allen Stimmen gegen die des Vorsitzenden angenommen und zum Beschlusse erhoben.
a. u. s.
Bei Gelegenheit der vorstehenden Berathung brachte der Vorsitzende über die Rückvergütung für die nach Frankreich gestellten Fuhrwerke Seitens des Staates ein Schreiben des Reichstags-Abgeordneten Freiherrn von Thimus zur Kenntniß, und erklärte sich die Versammlung mit der Liquidirung einer Vergütung von wenigstens 5 Thlrn. pro 2spänniges Fuhrwerk und Tag einverstanden.
a. u. s.
Entschuldigt Busch, Kaumanns, Derichsweiler, Nix, Frings Loerick, Knein, Rosellen, Hellersberg, Weise Da die gesetzliche Anzahl Stadtverordneten nicht anwesend war so konnte die Sitzung nicht stattfinden.
Der Vorsitzende theilt mit daß eine Lokal-Besichtigung des Steinhauser-Weges von der Königlichen Regierung unter Zuziehung der Stadtvertretung und der sonstigen Interessenten auf den 22. des Monats angeordnet sei. Stadtrath designirt zur Beiwohnung dieser Besichtigung die Stadtverordneten Hesemann und Melchers, sowie von den Adjuventen Paul Kallen und Joh. Peter Bresser.
a. u. s.
Schließlich spricht die Versammlung den Wunsch aus wegen der vielen in hiesiger Stadt vorkommenden Wuthkrankheitsfällen bei den Hunden die Verordnung vom 24. Januar 1865 Amtsblatt pro 1865 Seite 74 und 256 für die hiesige Bürgermeisterei wieder in Kraft treten zu lassen. Zur Begründung wird namentlich angeführt, daß bei dem hiesigen Kreuzungspunkte der vielen Eisenbahnen es zu häufig vorkommt, daß die von dem reisenden Publikum mitgeführten Hunde, sei es beim Übergehen von der einen Bahn zur andern oder durch sonst klar liegende Umstände, zurückbleiben und alsdann in der hiesigen Gemeinde formlos herumlaufen. Durch die Bestimmung daß die Hunde auf den öffentlichen Wegen und Straßen mit einem Maulkorb versehen sein müssen, können sofort die herrenlos gewordenen Hunde erkannt und die nöthigen Maßregel zu ihrer Beseitigung getroffen werden, ehe dieselben durch unstetes Herumlaufen anderes Unheil anstiften können.
a. u. s.
Vor der Tagesordnung theilt der Vorsitzende mit, daß zur Veräußerung der städtischen Grundparzellen an der Weyhe, altes Blatt VIII No. 469 bis 477 Flur B. No. 842/326 zur Größe von 2 Morgen 105 Ruthen 80 Fuß /:66 A?n 5 Meter:/ an den Kaufmann Franz Josten zum Preise von 1740 Thlr die Genehmigung der Königlichen Regierung eingegangen ist und wird die Verfügung Königlicher Regierung vom 10. des Monats I II. 3291 wegen der darin über die Veräußerung von städtischem Grundbesitz gemachten Bemerkungen vorgelesen.
a. u. s.
3/ Rentablösung
Nachdem der jetzige Besitzer der Mühle am Hammthore, die auf dem Grundstücke und Gebaulichkeiten zu Gunsten der Stadt Neuss lastende Grundrente von neun Thalern dreizehn Sgroschen fünf Pfg. nach Tit. III. Art. 2 des Decrets vom 18./ 29. Dezember 1790 zum 20 fachen Betrage der Rente mit Hinzufügung eines Zehntels für die Nichtberechtigung eines GrundsteuerAbzuges im Gesammtbetrag von zweihundert sieben Thaler fünf und zwanzig Sgr zwei Pfg. abgelöst und den Betrag der Stadtkasse eingezahlt hat, genehmigt Stadtrath die zur Sicherheit der Rente beim HypothekenAmt zu Crefeld am zweiten März achtzehnhundert neun und sechtzig Band 624 No. 281 bewirkte Inscription nunmehr löschen zu lassen, wozu der Vorsitzende autorisirt wird.
a. u. s.
Vor der Tagesordnung theilte der Vorsitzende der Versammlung das Absterben des Stadtverordneten Bernhard Nix mit und erwähnt dessen langjährige opferwillige Thätigkeit als Stadtverordneter. Die Versammlung ehrt, hierauf, das Andenken des Verstorbenen durch Erhebung von den Sitzen.
Ferner machte der Vorsitzende der Versammlung die Mittheilung daß der Herr Beigeordnete Ibels wegen anhaltender Krankheit, die Stelle eines ersten Beigeordneten niedergelegt habe und legt dessen Demissions-Gesuch vor. - Die Versammlung bedauert den Rücktritt des Herrn Ibels, und da derselbe auf die an ihn nochmals gestellte Anfrage erklärt, das Amt aus den gesagten Gründen nicht länger fortführen zu können, wird die Demission angenommen. Hierauf spricht Stadtrath dem Herrn Ibels den Dank der Gemeinde für die langjährigen segensreiche Thätigkeit in dem Ehrenamte {durch Erhebung von den Sitzen} aus und beschließt diesen Dank dem Herrn Ibels noch durch besondere Zuschrift des gesammten Stadtverordneten-Collegiums auszusprechen.
a. u. s.
5./ Viehmarkt
Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß in Betreff des
a. u. s.
Nach Kenntnißnahme von der Verfügung Königlicher Regierung vom 9. curant I II No. 4025 wonach durch das stadträthliche Protokoll jedesmal die vorschriftsmäßige Einladung zur Stadtrathssitzung zu constatiren ist wird zur geheimen Sitzung übergegangen.
Vorab theilte der Vorsitzende der Versammlung die große Frequenz des Viehmarktes mit, welche am heutigen Markttage 802 Stück betragen habe. Mit den nothwendigen Einrichtungen auf dem Viehmarkte ist danach vorzugehen und wird mit der Ausführung derselben die Baukommission betraut. - Eine außergewöhnliche Lichtunkosten-Rechnung für ein Schiff, welches bei dem jetzigen Wasserstande in den Erftkanal nicht einlaufen konnte wird zur Zahlung genehmigt.
Vor der Tagesordnung macht der Vorsitzende die Mittheilung, daß in Folge eines Protestes verschiedener Grundbesitzer an der im Stadtbauplan projectirten Königsstraße die Königliche Regierung die Ausführung des der Firma Nix & Companie gestatteten Baues eines Comptoirgebäudes sistirt habe. - Die Versammlung beschließt gegen diese Verfügung Königlicher Regierung Recurs bei dem Herrn Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu nehmen und betraut die Baukommission mit Hinzuziehung des Stadtverordneten Busch mit der Abfassung der Petition. - Zur persönlichen Ueberbringung derselben behufs etwaiger mündlicher Erläuterung wird der Stadtverordnete Busch comittirt.
a. u. s.
Schließlich wird die Agitation einzelner Gymnasial-Lehrer in politischen und Gemeinde-Angelegenheiten in letzter Zeit gerügt und auf ein dieserhalb schon erlassenes hohes Ministerial-Rescript hingewiesen. Solche Agitationen könnten für die Anstalt von keinen guten Folgen sein und sei daher empfehlenswerth bei Abschließung der Berufsverträge die nöthigen Passus aufzunehmen. - Der Vorsitzende übernahm es diese Angelegenheit im Curatorium zur Sprache zu bringen.
a. u. s.
Die Löschung von neun Wörtern genehmigt [gez,] Dr Sels [gez.] H M Knein [gez.] J. Ibels [gez.] C Thywissen
Schließlich wird die von dem jetztigen Pächter beantragte Reparatur des Speicherbodens nach dem Vorschlage der Kommission genehmigt
a. u. s.
Gehalts-Feststellung des künftigen Gymnasial-Directors
Nachdem der Gymnasial-DirectorDr. Menn mit Tod abgegangen wird die Neubesetzung der Stelle nothwendig. Die StadtverordnetenVersammlung war daher auf heute zur Feststellung des dem zukünftigen Director zu gewährenden Gehaltes zusammengetreten und erklärte dieselbe sich damit einverstanden, daß das Gehalt vorläufig auf 1.100 Thaler nebst freier Wohnung im GymnasialGebäude festgesetzt werde.
a. u. s.
Nach Eröffnung der Sitzung machte der Vorsitzende die Mittheilung, daß von dem KaufmannAuer aus Cöln zum Ankauf der Oberthorer- Mühle Offerte gemacht worden, wonach derselbe als Kaufpreis 45,000 Thlr geboten habe, welches Gebot vom Bürgermeister vorbehaltlich der Genehmigung der Stadtverordneten-Versammlung und der Königlichen Regierung acceptirt worden sei. - Von dem Ankäufer g. Auer wurde dabei die Bedingung gestellt, daß die Thür zum Eingang in den Lohhof unter dem Oberthore von ihm, wenn die Mauer-Construction es zuläßt und mit Zuziehung und Zustimmung der Baukommission erbreitet werden dürfe, und die zwei ersten Zahlungstermine zusammen mit einem viertel beim Antritt der Mühle geleistet werden. - Die Versammlung genehmigt den Verkauf unter diesen Bedingungen und committirt den Vorsitzenden und die Mitglieder des Collegiums Busch, Ibels, Dr. Sels um den im Rathhaus-Büreau auf den Beschluß der Versammlung wartenden Herrn Auer die nöthigen Mittheilungen zu machen, welchem Auftrag die genannte Kommission sofort nachkam, und nach Rückkehr in die Versammlung mittheilte, daß der Herr Auer auch seinerseits die Bedingungen der Stadt acceptire und die Aufnahme derselben in den notariellen Act genehmige.
a. u. s.
Im Anschlusse an den vorstehenden Beschluß wird bestimmt, daß nach diesen Andeutungen in Zukunft den auswärtigen Gemeinden Hülfe zu leisten ist, und wird der Bürgermeister ersucht demnach die Spritzenführer mit Instructiva zu versehen.
a. u. s.
Geheime Sitzung
5/ Antrag von Ulmer
Nachdem der Antrag von Ulmer-Erben um käufliche Ueberlassung eines städtischen Terrains vor dem Oberthore behufs Ermöglichung der Verlegung des abgebrannten Etablissements in der Spulgasse nach der Fabrik vor dem Oberthore von den beiden Commissionen einer Begutachtung unterworfen, wird dem Vorschlage derselben entsprochen mit Rücksicht darauf, daß nur durch möglichstes Entgegenkommen der Wünsche der Antragsteller der Wiederaufbau der feuergefährlichen Fabrik in der Spulgasse zu verhindern sein wird, folgender Beschluß gefaßt:
Die Stadt überläßt den Erben Ulmer käuflich das nach einer Zeichnung des Geometers Rappenhöner vom 5. des Monats ausgemessene Gemeindegrundstück vor dem Oberthore in einer Breite von 47 Fuß an der Straße, parallellaufend zum Erftarme und in einer Gesammtgröße von 109 Ruthen 40 Fuß unter folgenden Bedingungen:
1/ Verpflichten sich die Erben Ulmer die abgebrannte Fabrik in der Spulgasse nicht mehr als Kunstwollfabrik noch ein sonstiges feuergefährliches Etablissement dort aufzubauen;
2/ Verpflichten sich dieselben ferner den Rechtsnachfolgern gleiche Verbindlichkeit aufzuerlegen;
3/ Soll denselben nicht gestattet sein auf dem von der Stadt neu requiriten Terrain irgend ein Gebäude oder irgend einen Schuppen aufzuführen sondern dasselbe nur als Hof oder
offenen Lagerraum zu benutzen; 4/ Wird Antragsteller verpflichtet das Grundstück mit einer Mauer von 5/ desgleichen in Verbindung mit der im nebenanliegenden Fabrikgebäude sich befindenden Dampfmaschine eine Dampfpumpe anzubringen, daß dieselbe bei Feuerausbruch möglichst benutzt werden kann; 6/ wird als Kaufpreis zwanzig Thaler pro Ruthe bestimmt. Hiernach wird der Bürgermeister zur Abschließung des notariellen Kaufvertrages autorisirt.
a. u. s.
Schließlich macht der Vorsitzende noch darauf aufmerksam, daß die Ausschreibung der am 1. October curant vakant werdende RendantenStelle der Sparkasse nunmehr zeitig sei. Die Versammlung ist mit der öffentlichen Ausschreibung in der Neusser-Zeitung einverstanden.
a. u. s.
3/ Offerten zum Ankauf der Niederthorer Mühle
Vorgelegt werden 2 eingegangene Offerten zum Ankauf der Niederthorer-Mühle, und davon die des jetzigen Pächters Hansen mit dem
a. u. s.
Löschung dreier Worte genehmigt [gez.] C Thywissen [gez.] W Linden [gez.] H Rosellen [gez.] Ridder
5/ Gymnasiale Angelegenheit
Im Anschluss an die Verhandlungen der vorigen Sitzung über die vom hohen Ministerium für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten in Anregung gebrachte Durchsuchung des Allerhöchsten Ortes festgestellten Normal-Besoldungs-Etats für die Gymnasien wird über die stattgehabten Berathungen der stadträthlichen Kommission und des Gymnasial-Curatoriums referirt. Es ergibt sich daraus, daß zur Durchführung des Normal-Besoldungs-Etats bei der hiesigen Anstalt ein Defizit von in runder Summe 5200 Thaler zu decken
Das Curatoriumist demnach zu folgendem Beschlusse gekommen:
a. das Schulgeld unter Aufhebung der gegenwärtig für einheimische Schüler bestehenden Schulgeldsätze in drei Abtheilungen je nach der Klassensteuer der Eltern, in der Weise zu erhöhen, daß in Sexta und Quinta 26 Thlr, in Quarta und Tertia 32 Thlr., und in Secunda und Prima 36 Thlr. gezahlt werden;
b. den Herrn Erzbischof von Cöln zu ersuchen, das erhöhte Schulgeld auch für die Zöglinge des hiesigen Convicts unter Wegfall der denselben seither zugestandenen theilweisen Freistellen eintreten zu lassen, wodurch im Ganzen muthmaßlich 1800 Thaler mehr an Schulgeld aufkommen werden;
c. die Stadtverordneten-Versammlung zu ersuchen den bisherigen städtischen Zuschuß von 3825 Thlr auf 4500 Thaler zu erhöhen;
d. bei der Königlichen Staatsregierung zu beantragen, daß die hiernach noch fehlende Summe von 2725 Thaler als Staatszuschuß aus staatlichen Mitteln bewilligt werden möge.
Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt hierauf nach reiflicher Erwägung dem Beschlusse des Curatoriums beizutreten und die darin der Stadt und den das Gymnasium frequentirenden Schülern auferlegten größern Verpflichtungen zu genehmigen, vorausgesetzt, daß der Herr Erzbischof dem ihm unter b. gestellten Ansuchen ebenfalls vollständig entspricht und die Königliche Staatsregierung sich zur Uebernahme des Staatszuschusses herbeilasse.
a. u. s.
Bei dieser Gelegenheit beschließt Stadtrath auf den Vorschlag des Vorsitzenden in diesem Herbste nach der Erndte eine vollständige Revision der Breite der Wege vornehmen zu lassen, da sich bei Besichtigung des obigen Weges durch die Bau- und Eigenthums-Kommission herausgestellt hat, daß eine Schmälerung der Breite des Weges stattgefunden hat, und eine solche auch wohl bei andern Gemeindewegen vermuthet werden darf.
a. u. s.
Schließlich wird ein Unterstützungsgesuch des frühern Polizeidieners Pilz abgelehnt.
a. u. s.
13/ Feuerlöschwesen
Bei dem 3ten Gegenstande der Tagesordnung wird das Mangelhafte des hiesigen Feuerlöschwesens zur Sprache gebracht und beauftragt die Versammlung die Baukommission die ganze Einrichtung einer Prüfung zu unterwerfen und geeignete Vorschläge zur Verbesserung zu machen.
a. u. s.
14/ Aufbringung von Erde auf einem Lagerplatz an der Erftbrücke
Schließlich wird die Aufbringung von Erde auf dem zum Werfte einzurichtenden Ausladeplatz nördlich der Eisenbahn-Erftbrücke Seitens der Firma Schönwasser gestattet, so weit solches mit der künftigen Verwendung des Platzes vereinbar ist.
a. u. s.
wozu die andern Stücke verpachtet sind Löschung u. Zusatz wird genehmigt. [gez.] C. Thywissen [gez.] Weise [gez.] W Linden [gez.] H Rosellen [gez.] J. Ibels [gez.] Ridder
Vor der Tagesordnung erwähnte der Vorsitzende das Ableben des Stadtverordneten Franz Melchers und hob noch besonders dessen thätigen Antheil an den ihm als Stadtverordneter obliegenden Angelegenheiten hervor, worauf die Versammlung das Andenken des Verstorbenen durch Erhebung von den Sitzen ehrte.
a. u. s.
Vor der Tagesordnung erwähnte der Vorsitzende des Ablebens des Stadtverordneten Frings, und hob besonders dessen langjährige Thätigkeit als Beigeordneter, Bürgermeister und Stadtverordneter hervor, worauf die Versammlung das Andenken desselben durch Erhebung von den Sitzen ehrte.
genehmigt. [gez.] C Thywissen [gez.] Dr Sels [gez.] Busch [gez.] J. Ibels [gez.] Ridder
9. Rinnen in der Nähe der Pumpen
Es wurde die Zweckmäßigkeit von hausteinernen Rinnen an verschiedenen Pumpen in Erwägung gezogen und beschlossen, die Baucommission zu autorisiren, die qu. Arbeiten an den Stellen, wo es Bedürfniß ist, ausführen zu lassen.
Grasverpachtung
Der Vorsitzende referirt über das Resultat der Grasverpachtung vom 7. des Monats und beschließt die Versammlung, die Verpachtung in der stattgefundenen Weise zu genehmigen.
Artikel 46 des Neusser Wochenblattes
Die aus Anlaß der No. 46 des Wochenblattes gewählte Commission schlägt vor, folgende Erklärung ins Protocoll aufzunehmen und mit den übrigen stadträthlichen Verhandlungen zu veröffentlichen:
Die Stadtverordneten-Versammlung hat aus dem Referate, welches der Stadtverordnete Busch in der Sitzung vom 27. October curant über die Mission nach Berlin erstattet hat, sowie aus dem bisherigen Verlaufe der auf das Gymnasium bezüglichen Verhandlungen die Ueberzeugung gewonnen, daß der Stadtverordnete Busch, den ihm in der Sitzung vom 16. October curant gegebenen Auftrag in keiner Weise überschritten habe, und daß nicht der dem Herrn Minster gehaltene Vortrag, als vielmehr die Art und Weise der Einrichtung des s.g. Kosthauses selbst, welche dem Herrn Minister bereits bekannt gewesen, zu der Verfügung des Provincial-Schulcollegii vom 30. October curant, wodurch die dem ReligionslehrerDr. Rheinstaedter früher ertheilte Ermächtigung zurückgezogen worden, lediglich Anlaß gegeben habe; die Versammlung kann daher in dem auf das Convict bezüglichen Artikel in No. 46 des Neusser-Wochenblattes, welcher die Mission des städtischen Deputirten gewissermaßen als die Ursache der Aufhebung des s.g. Kosthauses darzustellen sucht, nur eine grundlose Verdächtigung erblicken.
Die Versammlung trat diesem Antrage bei. Bei namentlicher Abstimmung stimmten für den Commissionsantrag sämmtliche Anwesende mit Ausnahme des Stadtverordneten Busch, welcher sich von der Abstimmung entfernte, der Stadtverordneten Hellersberg et Kallen, welche sich der Abstimmung enthielten und der Stadtverordneten Richen, Broix und Jaegers, welche gegen den Antrag stimmten.
a. u. s.