Die Wittwe Leuchtenberg beansprucht von der Stadt wegen des ihr von der Königlichen Regierung gemachten Verbots der Abtragung des von der Stadt Neuss zur Zeit requirirten Dammes vor dem Oberthor, eine Summe von 430 Thlrn. als Zuschuß zu der aufzuführenden, den Damm ersetzenden Mauer. - Stadtrath erklärt auf diese Forderung nicht eingehen zu können.
a. u. s.