Die Versammlung genehmigt einige vorgelegte erhöhte LichterkostenRechnungen mit der ausdrücklichen Bedingung daß hierdurch keine Konsequenzen gezogen werden, und habe der Hafenmeister bei künftigen höhern Ansprüchen rechtzeitig vorher Anzeige zu machen. Die Versammlung spricht sodann den Wunsch aus, daß diese Angelegenheit durch eine spätere Berathung und Beschlußfassung in anderer Weise geregelt werde.
a. u. s.