Band 56: Eintrag vom  26. Februar 1872 (Nr. 424 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7/ Einquartirung eines Bataillons

Der Vorsitzende machte die Mittheilung, daß Seitens des General- Kommandos 7. Armee-Korps die Verlegung eines Infanterie-Bataillons aus der Festung Wesel nach Neuss in Erwägung genommen worden, wozu die Veranlassung in dem, in Folge des in Wesel stattgehabten Brandes der Hauberger Kaserne, ungenügenden Unterkunftsraum für die daselbst garnisonirenden Truppen liege, so daß auf anderweite Unterbringung eines Bataillons Infantrie event. bis zum vollendeten Neubau der abgebrannten Caserne Bedacht genommen werden muß. Hierüber von dem Königlichen Ober-Präsidium resp. der Königlichen Regierung und dem Landrath binnen 3 Tagen zum Berichte, namentlich darüber auf- gefordert ob, und event. welche Bedenken einer Verlegung des gedachten Bataillons nach Neuss entgegenstehen, entwickelt der Vorsitzende seine Gründe dagegen zu berichten, und gingen dieselben hauptsächlich dahin, daß wegen des Mangels an den zur Aufnahme der Truppen geeigneten Räume nur noch die Unterbringung der Soldaten bei den Bürgern möglich ist. Dabei sei aber die hiesige Wohnungsnoth namentlich in Arbeiter- wohnungen so groß, daß die Miethe in den letzten Jahren um 50 % ge- stiegen ist. - Hierdurch liege die Sache ganz anders als zur Zeit der ersten Garnisonirung eines Bataillons in hiesiger Stadt. - Diesen und noch andern Auseinandersetzungen des Vorsitzenden trat die Stadtverordneten- Versammlung bei und ersuchte denselben gegen die Verlegung des Bataillons nach Neuss zu wirken und wählte sodann noch eine Deputation um beim Königlichen Ober-Präsidium persönlich den dargelegten Gründen Nachdruck zu geben.

a. u. s.

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