Der Vorsitzende referirte über einen Antrag des Schlossermeisters Reinartz, ihm zu gestatten, an seiner zwischen Mühlenstraße und Promenade neu zu erbauenden Werkstätte nach der Promenaden- seite vier Fenster, von 1 Meter Breite 1,50 Meter Höhe, 2,60 Meter von der Flur bis zur Unterkante, mit eisernen Stäben ver- gittert, anbringen zu dürfen. Die Versammlung beschloß den Antrag an die Bau-Commission zur definitiven Erledigung zu verweisen, den p. Reinartz aber für das nach der Mühlenstraße hin abgetretene Terrain durch ein gleiches Terrain nach der Promenade hin zu entschädigen.