Die Versammlung bewilligt schließlich dem Polizeidiener Loeven mit Rücksicht auf seine gegenwärtige besonders dürftige Lage eine außer- ordentliche Remuneration von 30 Thlrn und dem Wegewärter Niessen eine Gratifikation von 15 Thlrn, sowie dem Wegearbeiter Dens eine solche von 10 Thlrn.
a. u. s.