Die Versammlung bewilligt schließlich dem Polizeidiener Loeven mit Rücksicht auf seine gegenwärtige besonders dürftige Lage eine außerordentliche Remuneration von 30 Thlrn und dem Wegewärter Niessen eine Gratifikation von 15 Thlrn, sowie dem Wegearbeiter Dens eine solche von 10 Thlrn.
a. u. s.