Der Vorsitzende verlas einen Antrag der Hausbesitzer der Erftstraße zur Herstellung der Erftstraße, wonach dieselben sich verpflichten das zum Ausbau der Straße nöthige Terrain unentgeltlich herzugeben und zur Erwerbung des von den Gärten von Müller und Weishuhn erforderlichen Terrains einen Zuschuß von 320 Th. zu zahlen. Es wurde beschlossen, dieser Offerte näher zu treten und vorläufig durch GeometerRappenhöner das zur Offenlegung der Erftstraße nöthige Terrain feststellen zu lassen.
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Typ | Straße |
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