Hinsichtlich der angeregten Ausführung von Hausteinrinnen an allen Stellen, wo erhöhte Trottoirs sich befinden, wird beschlossen, solche Rinnen allmälig auf Kosten der Stadt anlegen zu lassen, jedoch mit Ausnahme in den Anbaustraßen, in denjenigen Straßen, welche der Neuregulirung des Nivellements bedürfen sowie an denjenigen Stellen wo noch neugepflasterte Rinnen sich vorfinden. Ueber die entstehenden Kosten sei seitens des Vorsitzenden in der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten. wonach dann die Versammlung beschließen werde, in welchem Maaße und welcher Reihenfolge mit der Ausführung vorgegangen werden soll.