Die Versammlung beschließt auf Vorschlag des Vorsitzenden unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 30. Maerz cr., wonach von dem auf die Weide getriebenen Vieh pro Stück und Tag 3 Silbergroschen Weidgebühren erhoben werden soll, nunmehr die Viehmarktgebühren nach dem Normaltarife vom Jahr 1872 zu erheben und zwar: von einem Stück Rindvieh ..................................1 Sgr. 6 Pfg. " " fetten überjährigen Schwein - 1 Sgr. - " " " jungen Schwein, Kalb, Schaf, Ziege - " 6 " .