Band 58: Eintrag vom  24. Juli 1874 (Nr. 179)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Viehmarkt.

Die Versammlung beschließt auf Vorschlag des Vorsitzenden unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 30. Maerz cr., wonach von dem auf die Weide getriebenen Vieh pro Stück und Tag 3 Silbergroschen Weidgebühren erhoben werden soll, nunmehr die Viehmarktgebühren nach dem Normaltarife vom Jahr 1872 zu erheben und zwar: von einem Stück Rindvieh ..................................1 Sgr. 6 Pfg. " " fetten überjährigen Schwein - 1 Sgr. - " " " jungen Schwein, Kalb, Schaf, Ziege - " 6 " .