Auf einen Antrag des Comité's zur Feier des 2. September cr. um Ueberlassung der Promenade und Bewilligung eines Zuschusses für das Fest beschließt die Versammlung, die Promenade zur
[Nächste Seite] zur Disposition zu stellen und einen Zuschuß von 41 thr. zu bewilligen, unter dem Vorbehalt jedoch, daß sich das Comité mit dem Anpächter des Hauses wegen allenfallsiger Entschädigung einige.