Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschließt die Versammlung, die Einquartirungskosten für dieses Jahr nicht in diesem Jahre umzulegen, sondern aus den eingehenden Substanzgeldern zu entnehmen und mit der Communalsteuer für nächstes Jahr umzulegen . Ferner wird beschlossen, den Vergütungssatz für einen Mann mit Verpflegung auf 2 Mark und für 1 Pferd mit Ration auf 1 Mark 80 Pfennige zu normiren .