Band 58: Eintrag vom  24. Juli 1876 (Nr. 826 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Verlegung des Etatsjahres .

Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, das das Etatsjahr für den Gemeindehaushaltsetat gleichwie für die Staatshaushaltsetat vom 1. April kommenden Jahres ab mit dem

[Nächste Seite] 1. April beginnen und mit dem 31. Maerz jeden Jahres abschließen soll .