Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß die in der vorigen Sitzung stattgehabte Neuwahl eines Beigeordneten rechtlich unwirksam sei, da bei der Wahlverhandlung die Bestimmungen in §.31 der Städteordnung nicht beachtet worden seien. Bei der demnächst stattfindenden Neuwahl fielen in der geheimen Abstimmung 9 Stimmen auf den Stadtverordneten Herrn Kaumanns und 8 Stimmen auf den Stadtverordneten Herrn Hesemann. Da ersterer jedoch die absolute Majorität erlangt hat, ist derselbe sonach gewählt.