Band 58: Seite  307  

  • Eintrag 11976. August 1877actum ut supra...
  • Eintrag 119813. August 1877≠ indem sowohl der Antrag , den früheren Beschluß aufrecht zu erhalten, als auf der Antrag, dem F.J.Veithen und L. Thomas sen.die Gewerbe- steuer der Firma Thomas et Veithen allein und zwar jeden zur Hälfte zu Anrechnung zu bringen, abge- lehnt, sonstige Anträge aber nicht gestellt wurden. Zusatz von sechs und vierzig Worten genehmigt [gez.]C.Sels [gez.]Rosellen [gez.]Ridder [gez.]W.Linden...