Eintrag 119813. August 1877≠ indem sowohl
der Antrag ,
den früheren
Beschluß aufrecht
zu erhalten,
als auf der
Antrag, dem
F.J.Veithen und
L. Thomas sen.die Gewerbe-
steuer der
Firma Thomas et
Veithen allein
und zwar jeden
zur Hälfte zu
Anrechnung zu
bringen, abge-
lehnt, sonstige
Anträge aber
nicht gestellt
wurden.
Zusatz von sechs und
vierzig Worten genehmigt
[gez.]C.Sels [gez.]Rosellen
[gez.]Ridder
[gez.]W.Linden...