Der Vorsitzende legt der Versammlung den Entwurf eines Ortsstatuts vor, wonach die Erlaubniß zum Betriebe des Pfandleihgewerbes beziehungsweise des gewerbsmäßigen Verkaufs beweglicher Sachen mit Gewährung des RückkaufsRechts in dem Umfange des Gemeindebezirks Neuss in Zukunft von dem Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig sein soll. Die Versammlung erklärt sich mit dem Entwurfe einverstanden und beschließt, daß ein solches Ortsstatut erlassen werde.