Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß dem Staate zur Erbauung eines neuen
[Nächste Seite]Gymnasialgebäudes an der Breitestraße ein Terrain von 227/10 Meter Fronte von dem dortigen Hospitalgrundstücke unentgeltlich abgetreten werde, wogegen der Staat auf die in den § § 3 und 4 des Vertrages mit der Stadt vom 18 December 1873 ihm vorbehaltenen Rechte und Befugnisse betreffend des alten Zeughauses und Benutzung mehrerer Schullokale pp zu Gunsten der Stadt Neuss Verzicht zu leisten habe. Ferner wird vorbehalten, daß der Staat den an der Westseite des Grundstücks vorbeiführenden Weg durch Terrainabtretung auf 36 Fuß erbreite. Seitens des Fiskus war eine Fronte von 32 7/10 Meter beansprucht worden, um demnächst für das Gymnasium eine Gesammtfronte von 75 Meter disponibel zu haben.
Die Versammlung war jedoch der Ansicht, daß eine Gesammtfronte von 65 Meter ausreichend sein dürfte.