Band 59: Eintrag vom  23. Mai 1881 (Nr. 769)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Geheime Sitzung. 1. Communalsteuererlaß

Verschiedene Communalsteuerbeträge werden auf Antrag der Stadtkasse als uneinziehbar niedergeschlagen, dagegen hinsichtlich der Communalsteuer Rückstände

[Nächste Seite]