11.) erklärt sich mit der Uebertragung des Pacht- verhältnisses der American-Petroleum-Company auf eine neu zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung und dem Sitze in Neuss unter der Bedingung ein- verstanden, daß die sämmtlichen mit der American-Pe- troleum-Company bestehenden Verträge (Recognitions-, Hafenbahn-, Wasserleitungs- pp. Verträge) ebenfalls accep-
[Nächste Seite]tirt und der am 1. Dezember 1893 der American-Petroleum- Company übersandte Vertrag über die Lieferung von Wasser aus der städtischen Leitung sofort vollzogen wird.