Band 60: Eintrag vom  10. Juli 1894 (Nr. 1479)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

d) Schwien ist verpflichtet, vor dem ganzen Besitz- thum bis an die Straßenrinne ein Trottoir aus niedermendiger Platten anzulegen und dieses Trottoir sowohl als auch die Hälfte der Straße stets ordnungsmäßig zu reinigen;