7. Herr Josten errichtet am westlichen Ende des nach Ziffer 1 an ihn abzutretenden Grundstückes [eingefügt: auf der Grenzlinie] zwischen dem Kirchengebäude und der Futtermauer eine etwa ein Meter hohe Brüstungsmauer und auf dieser ein ca. 1,50 m. hohes Eisengitter ohne Eingangsthür. Die Unter- haltung dieser Einfriedigung liegt dem jeweiligen Be- sitzer des Josten'schen Hauses ob.