Stadtverordneten-Versammlung genehmigt den Abschluß
[Nächste Seite]eines Vertrages mit den Anliegern der Weyerstraße behufs Ausbaues derselben, genehmigt ferner den Erwerb der in die Straße fallenden Grundstücke bis zu einem Höchstpreise von 8 Mark pro Quadratmeter. Die Grund- erwerbskosten sollen gegen die bei Bebauung zu zahlen- den Straßenkosten aufgerechnet beziehungsweise erst nach Eingang von Straßenbaukosten aus diesen aus- gezahlt werden.