Dem Josef Schneiders wird auf Widerruf die Anlage eines Fensters nach dem Walle im Hinterge- bäude Rheinwallstraße 13 gestattet unter der Bedingung, daß nicht allein wegen dieses, sondern auch wegen der bereits vorhandenen 2 Fenster und eines Ausganges ein Revers ausgestellt und eine Anerkennungsgebühr von 1 Mark gezahlt wird.