Band 60: Eintrag vom  19. Mai 1896 (Nr. 1969)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Verkauf von Hafenterrain an Koenemann.

Den unter'm 12. November 1895 und 14. Januar cr. festgesetzten Bedingungen für den Verkauf von Hafenterrain an Herrn Julius Koenemann werden noch folgende hinzugefügt:

a. die Stadt Neuss ist berechtigt, den Platz zu dem Verkaufspreise und ohne Entgelt für die aufgeführten Gebäude jederzeit zurück zu kaufen, wenn der Platz beziehungsweise die mit demselben in Verbindung stehenden gewerblichen Anlagen keine tausend Mark im Jahre an Erftgebühren oder Baarzahlung einbringen. Ausgenommen sind die Jahre, in welchen durch Krieg, Aufruhr, Brandunglück oder sonstige force majeure- Fälle ein regelmäßiger Betrieb unmöglich ist.

b. Nach Ablauf von 75 Jahren ist die Stadt be- rechtigt, den Platz nebst den auf demselben befind- lichen gewerblichen Anlagen nach vorhergegangener dreijähriger Kündigung zurückzukaufen beziehungs- weise zu kaufen, falls sie den Platz für städtische Zwecke gebrauchen will. Als Kaufsumme für den Platz gilt in diesem Falle die Verkaufssumme, während der Bauwerth der auf dem Platze befind- lichen Gebäude durch Sachverständige zu ermitteln ist. Eine weitergehende Entschädigung hat die Stadt nicht zu leisten.