Für die außerordentliche Reinigung der Straßen wird ein Credit von eintausend Mark und für die Unterhaltung des Pflasters ein Nach- credit von eintausend siebenhundert Mark bewilligt. Die Frage der Uebernahme der Straßenrei- nigung bezw. Kehrichtabfuhr seitens der Stadt wird der Bau- und Finanz-Commission zur Vorberathung überwiesen.