Band 60: Eintrag vom  24. November 1896 (Nr. 2067)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3.) Nachcredit für Strassenreinigung und -Unterhaltung.

Für die außerordentliche Reinigung der Straßen wird ein Credit von eintausend Mark und für die Unterhaltung des Pflasters ein Nach- credit von eintausend siebenhundert Mark bewilligt. Die Frage der Uebernahme der Straßenrei- nigung bezw. Kehrichtabfuhr seitens der Stadt wird der Bau- und Finanz-Commission zur Vorberathung überwiesen.