Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, die aus den letzwilligen Verfügungen des zu Brüssel verstorbenen Fräulein Pollender an die Stadt bezw. die Armen zu Neuss fallen- de Erbschaft oder das zufallende Vermächtniß anzunehmen und die zur Verfolgung dieses Rechtsanspruches für erforderlich erachteten Schritte auszuführen.