Henricus Gartman
auff eingelangte klagten Herren renthmeisteren, wie daß meister Henricus Gartmanschreiner im Neußbroch einige funftzig eschen- haßel und elßen stracken ohne gethane anfrag, und seinem angeben nach auß befelch deren Herren frantzösischen commissarien abgehawen, alß ist der bescheidt denselben zu ersetzung des schadens zu seiner zeith darzu anzuhalten.