Band 30: Eintrag vom  3. Oktober 1741 (Nr. 1202)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

verbott

ist das verbott der außfuhr deren freuchten auß dem landt, und das brandenweins brennen verleßen, welches publicirt, assigirt, und gehorsambst nachgelebt werden solle

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