Band 30: Eintrag vom  8. Mai 1742 (Nr. 1352)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

rechnung

wegen der brandtholtz rechnung ist magistratsherren schluß und meinung. daß wegen der außfuhr vom Rhein biß hirhin von der Maas 2 schilling der rechnung beijzusetzen wären. ahnbeij man wegen von der burgerschafft hergeschafften brandtholtzes einen uber- und ahnschlag machen könte.