wittibenStephan Jackels supplica ist verleßen, undt darauff der bescheidt, daß von der jahrpfacht der vollmühlen mit dem beding 20 reichsthaler nachgelaßen werden sollen, daß quartaliter 25 reichsthaler beij der renthcammer ohne einige verabsaumung zeitlichen HerrenRenthmeisteren bezahlen solle.